Traditionelle Beflaggung der Festspielhäuser im Rahmen der Eröffnung der Salzburger Festspiele.
Traditionelle Beflaggung der Festspielhäuser im Rahmen der Eröffnung der Salzburger Festspiele.
APA/BARBARA GINDL

Salzburg – Die Klage eines Zusatzchoristen der Konzertvereinigung Wiener Staatsopernchor gegen den Salzburger Festspielfonds wurde in allen Punkten abgewiesen. Das gaben die Festspiele am Freitag bekannt. Das Arbeits- und Sozialgericht Wien habe bestätigt, dass dem Kläger keine Ansprüche im Zusammenhang mit den im Jahr 2020 Corona-bedingt erfolgten Absagen zustehen, wie es in einer Aussendung heißt.

"Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass zwischen dem Kläger und der beklagten Partei kein Vertragsverhältnis bestanden hat", so der anwaltliche Vertreter des Salzburger Festspielfonds, Michael Pallauf. Alle von Art but Fair United und Kammersänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke vorgebrachten Anschuldigungen gegen die Salzburger Festspiele und deren Direktoriumsmitglieder Markus Hinterhäuser und Lukas Crepaz hätten sich damit "als unrichtig und vollkommen haltlos herausgestellt".

Ablinger-Sperrhacke bezeichnete das Urteil gegenüber der APA als "haarsträubend und unseres Erachtens auch sachlich an entscheidenden Stellen falsch". Man werde in Berufung gehen. Für nächste Woche wurde eine ausführliche Stellungnahme angekündigt. (APA, 3.5.2024)